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Radschnellweg
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Radschnellweg:
Unser Vorschlag für einen alternativen Streckenverlauf

Letzte Woche fand eine Online-Veranstaltung statt, in der das Regierungspräsidium Karlsruhe über den aktuellen Stand der Planungen des Radschnellwegs Heidelberg – Mannheim informierte und auch für Anregungen und Fragen zur Verfügung stand.

Die Freien Wähler hatten dem für die Planung verantwortlichen Regierungspräsidium bereits im März 2021 einen Änderungsvorschlag für den Verlauf des Radschnellwegs unterbreitet:

Statt wie in der Planung vorgesehen, dass der Radschnellweg bis kurz vor dem Ortseingang von Ilvesheim parallel zur L 538 – der Feudenheimer Straße - verläuft und erst dann Richtung Neckarkanal abbiegt, sollte dieser bereits unmittelbar nach der Autobahnbrücke in Richtung Neckarkanal geleitet werden.

Denn es spricht sehr vieles für diese Streckenvariante:

Die Radfahrer müssten nur ein relativ kurzes Stück entlang der viel befahrenen L 538 fahren.

Parallel zur Autobahn A 6 gibt es bereits einen befestigten Weg. Dieser wurde vor etwa zehn Jahren als Baustraße während der Verspundung des Neckarkanals angelegt. Bei Verwendung dieser Flächen könnte die Neuversiegelung erheblich reduziert werden.

Zudem befindet sich westlich der Autobahn ein weiterer befestigter Weg, so dass auf diesen gut für andere Zwecke verzichtet werden kann.

Zur Verdeutlichung der räumlichen Situation ein Ausschnitt aus Google-Maps:

Genau diese Streckenvariante wurde nun auch von anderen Teilnehmern der Online-Veranstaltung angesprochen. Gleich mehrmals die Frage auf, warum der Radschnellweg auf der Gemarkung Ilvesheim nicht bereits unmittelbar nach der Autobahn A6 in Richtung Neckarkanal geführt wird.

Nach den Ausführungen des Planungsbüros Schüßler-Plan am vergangenen Dienstag wurde dieser Vorschlag zwischenzeitlich geprüft, jedoch nicht weiter verfolgt.

Dies verwundert uns Freie Wähler schon sehr, denn bislang hatten wir vom Regierungspräsidium keinerlei Rückmeldung auf unseren Vorschlag erhalten. Wir hätten schon erwartet, dass man uns mit einer nachvollziehbaren Begründung mitteilt, warum die Streckenalternative nicht in Betracht kommt.

Zumal die vom Planungsbüro bei der Online-Veranstaltung genannten Gründe - Betriebsweg, weitere Flächenversiegelung - weder schlüssig noch nachvollziehbar sind.

Zum einen verläuft wie erwähnt in einem Abstand von wenigen Metern westlich der Autobahn ein weiterer befestigter Betriebsweg, der ggf. stattdessen verwendet werden kann und zum anderen erschließt sich auch nicht, dass die Verwendung vorhandener befestigter Wege in Bezug auf die Flächenversiegelung nachteiliger sein soll als der Bau eines neuen Wegs über landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Zudem wurde von einem Veranstaltungsteilnehmer ein weiteres Argument für diese Streckenalternative vorgetragen: Hier gäbe es nämlich durch den Fuß- und Radweg auf der Autobahnbrücke eine direkte Anbindung aus Seckenheim und Neuostheim zum Radschnellweg!

Wir haben das Regierungspräsidium gebeten, nunmehr auf unser Schreiben vom März 2021 zu antworten und die Gründe, die zu einer Ablehnung des Vorschlags führten, ausführlich und nachvollziehbar darzulegen.

Ungeachtet dessen bleiben wir selbstverständlich am Thema Radschnellweg „dran“!


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