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Haushalt 2025
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Haushaltsberatungen:
mittelfristige Finanzplanung im Fokus

Bei den Haushaltsberatungen ging es vergangene Woche nur am Rande um das eigentliche Thema Haushalt 2025, der völlig in Ordnung und gut ist, sondern um die mittelfristige Finanzplanung, die immer mehr Grundlage für die Entscheidung der Kommunalaufsicht geworden ist, ob sie den Haushalt durchwinkt oder die Genehmigung versagt.

Ob dies sinnvoll ist, die Prognosen für die Jahre 2026 bis 2028 als Grundlage hierfür heranzuziehen, wo doch selbst die Planung fürs nächste Jahr regelmäßig um siebenstellige Beträge vom späteren Ergebnis - das immer besser war, auch 2024 wird es aller Voraussicht nach wieder so sein - abweicht, sei dahingestellt.

Verwaltung und Gemeinderat müssen die Vorgehensweise der Kommunalaufsicht berücksichtigen und auch für die Jahre des Finanzplanungszeitraums weitgehend ausgeglichene Ergebnishaushalte erarbeiten. Auf diesem Weg haben wir uns gemacht.

In diesem Jahr kommt als Besonderheit hinzu, dass die voraussichtlichen Aufwendungen der kommenden Jahre - wie immer - anhand der jüngsten Tarifabschlüsse und Inflationsraten dynamisiert und entsprechende Steigerungen berücksichtigt wurden, das Land aber anders sonst immer die sog. Orientierungsdaten der kommenden Jahre nicht fortgeschrieben, sondern auf dem aktuellen Stand eingefroren hat. Und nach diesen Orientierungsdaten berechnen sich die Entwicklungen der Erträge aus Zuweisungen und Steuern, die immer ganz wesentliche Grundlage für die Finanzierung des Haushalts sind. Wir realistisch diese noch nie dagewesene Annahme des Nullanstiegs ist, sei dahingestellt: Verwaltung und Gemeinderat müssen es bei den Haushaltsberatungen berücksichtigen und damit umgehen.

Stark steigende Aufwendungen bei gleichbleibenden Erträgen führen dazu, dass eine Deckungslücke im Finanzplanungszeitraum bereits 2026 eintritt und in den Folgejahren immer größer wird. Insofern ist die Überschrift im MM falsch, denn 2026 und 2027 verursacht das Kombibad noch gar keine wesentlichen Aufwendungen.

Es geht allein darum, einen gesetzmäßigen Haushalt einschließlich Finanzplanung aufzustellen, der die Genehmigung der Kommunalaufsicht erhält.

Und dies funktioniert nur so, dass Erträge erhöht und Aufwendungen reduziert werden. Die Verwaltung hat deshalb den Auftrag erhalten, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.

Ob diese Erhöhungen und Einsparungen alle tatsächlich erfolgen müssen, hängt davon ab, ob das Szenario der Finanzplanung 2026 bis 2028 wie berücksichtigt, tatsächlich eintritt.

Hiergegen spricht einiges. Aber bleibt abzuwarten. Die Freien Wähler sind jedenfalls bereit, falls erforderlich die dann jeweils nötigen Konsequenzen zu ziehen.

Die Freien Wähler stimmten wie CDU und SPD dafür, eine ausgeglichene und damit gesetzmäßige Finanzplanung zu erarbeiten. Die Grünen lehnten dies ab, was zur Folge hätte, dass die Rücklagen der Gemeinde zum Ausgleich der laufenden Defizite herangezogen werden müssen und dann nicht mehr für Investitionen zur Verfügung stehen.


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