Neutralitätspflicht vor der Landtagswahl
Ab Anfang Dezembder bis nach der Landtagswahl im März 2026 darf unsere Gemeinderatsfraktion nicht im Blättel berichten.
Hintergrund: Vor Wahlen – und somit auch vor der Landtagswahl – gilt für die Gemeinderatsfraktionen als Verwaltungsorgan eine besondere Neutralitätspflicht mit der Folge, dass wir in den nächsten drei Monaten nicht in der Rubrik „aus den Fraktionen“ berichten dürfen, obwohl wir Freien Wähler ja gar nicht für den Landtag kandidieren.
Aber unser Vorstand wird in der Vereinsrubrik selbstredend weiterhin und regelmäßig über unsere Aktionen und Interessantes berichten.
Wir Gemeinderäte aber wünschen Ihnen allen schon heute ruhige und besinnliche Advents- und Weihnachtstage und einen guten Start in das neue Jahr 2026 – bitte bleiben Sie gesund!
Unabhängig von der Berichterstattung im Blättel sind wir Gemeinderätinnen und Gemeinderäte der Freien Wähler selbstverständlich weiter für Sie ansprechbar.
Und über Aktuelles und anstehende Termine berichten weiter regelmäßig auf unserer Homepage!